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   BFH, 30.05.1974 - V R 141/73   

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https://dejure.org/1974,669
BFH, 30.05.1974 - V R 141/73 (https://dejure.org/1974,669)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1974 - V R 141/73 (https://dejure.org/1974,669)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1974 - V R 141/73 (https://dejure.org/1974,669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einbau - Inbetriebnahme - Ladeneinrichtung - Einbauschrank - Betrieblich genutzte Räume - Selbstverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 536
  • DB 1974, 1943
  • BStBl II 1974, 621
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Danach gehören zu den gegenüber einem Gebäude selbständigen Wirtschaftsgütern auch die Betriebsvorrichtungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und BFH-Urteil vom 21. Oktober 1971 V R 53/71, BFHE 103, 291, BStBl II 1972, 79, mit weiteren Nachweisen).

    Wie der Große Senat des BFH in dem bereits angeführten Beschluß GrS 5/71 zur Abgrenzung des Gebäudebegriffs ausgeführt hat, kommt im Einkommensteuerrecht über die Anerkennung der Betriebsvorrichtung als selbständiges Wirtschaftsgut hinaus dem der Institution der Betriebsvorrichtung zugrunde liegenden Rechtsgedanken Bedeutung zu.

    Wegen ihres besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gewerbebetrieb beziehungsweise der Einrichtung des Büroraums wären sie einkommensteuerlich auch als wesentliche Gebäudebestandteile selbständige Wirtschaftsgüter (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG 1965; vgl. auch BFH-Urteil III R 90/69 und BFH-Beschluß GrS 5/71).

  • BFH, 05.03.1971 - III R 90/69

    Personenaufzüge - Rolltreppen - Warenhaus - Betriebsvorrichtungen des

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 5. März 1971 III R 90/69, BFHE 102, 107, BStBl II 1971, 455) werden von dem Begriff der Betriebsvorrichtung nicht nur Maschinen und maschinenähnliche Anlagen erfaßt.

    Wie bereits der III. Senat des BFH ausgeführt hat (vgl. Urteil III R 90/69), gehört es zur unmittelbaren gewerblichen Tätigkeit eines Einzelhandelsunternehmens, Waren dadurch anzubieten, daß sie in einer das Kaufinteresse anregenden Weise ausgestellt werden.

    Wegen ihres besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gewerbebetrieb beziehungsweise der Einrichtung des Büroraums wären sie einkommensteuerlich auch als wesentliche Gebäudebestandteile selbständige Wirtschaftsgüter (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG 1965; vgl. auch BFH-Urteil III R 90/69 und BFH-Beschluß GrS 5/71).

  • BFH, 21.10.1971 - V R 53/71

    Lastenaufzug - Einbau - Inbetriebnahme - Fabrikgebäude - Selbstverbrauch -

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Danach gehören zu den gegenüber einem Gebäude selbständigen Wirtschaftsgütern auch die Betriebsvorrichtungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und BFH-Urteil vom 21. Oktober 1971 V R 53/71, BFHE 103, 291, BStBl II 1972, 79, mit weiteren Nachweisen).

    Für diese rechtliche Einordnung ist es ohne Belang, daß diese Anlagen in gemieteten Räumen eingebaut werden (vgl. BFH-Urteil V R 53/71) und bei ihrer Entfernung aus dem Gebäude Substanzverluste erleiden können.

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Der Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 UStG 1967 bestimmt sich, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34) ausgeführt hat, nach einkommensteuerlichen Grundsätzen.
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 209/67

    Mieter - Schaufensteranlage - Gemietete Geschäftsräume - Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Diese rechtliche Zuordnung widerspricht entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 209/67 (BFHE 92, 383, BStBl II 1968, 581).
  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 11/71

    Einbauschrank - Kosten - Abschreibungsbegünstigte Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - V R 141/73
    Damit erfüllt er keine Gebäudefunktion, sondern die Funktion eines Einrichtungsgegenstandes (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1973 VIII R 11/71, BFHE 112, 244, BStBl II 1974, 476, wonach die Aufwendungen für einen Einbauschrank nicht zu den nach §§ 7 b, 54 EStG abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten einer Eigentumswohnung gehören).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Gebäudebestandteile können nur dann als gegenüber der Gebäudeeinheit selbständige Wirtschaftsgüter angesehen werden, wenn sie unmittelbar besonderen Zwecken dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang stehen (Beschluß des BFH GrS 5/71, BFHE 111, 250, 251 f. mit Nachweisen. Vgl. neuerdings auch das zu § 30 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes -- Mehrwertsteuer -- 1967 ergangene Urteil des BFH vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

    Ferner bestätige das BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 V R 141/73 (BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621) die Auffassung, daß der 45, 6 v.H.-Anteil, bemessen nach den Gebäudeherstellungskosten, weder selbständiges Wirtschaftsgut sei noch als unselbständiger Gebäudeteil dem selbständigen Wirtschaftsgut "Innenausbau Gaststätte" zugerechnet werden könne.

    Der Begriff des körperlichen Wirtschaftsguts bestimmt sich, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).

  • BFH, 24.03.2006 - III R 40/04

    InvZul - Betriebsvorrichtungen

    Die streitbefangenen Gegenstände sind deshalb als Anlagen, die der Ausstellung der Arzneimittel und Gesundheitsprodukte dienen, Betriebsvorrichtungen (so auch zur Ladeneinrichtung eines Einzelhandelsunternehmens BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Denn die neu errichteten Gebäudebestandteile dienen unmittelbar den Zwecken der vom Kläger betriebenen Gaststätte und stehen in diesem Sinne in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang (vgl. Beschluß des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und Urteil des Senats vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99

    Investitionszulage für Regalwände und Schrankwände in einer Apotheke;

    Soweit sich aus dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 ( V R 141/73, BStBl II 1974, 621) etwas anderes ergeben sollte, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 109/78

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers für Verkürzungen

    Die Frage ist, abgesehen von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34), in dem sie - übrigens zu § 30 Abs. 2 UStG 1967 und nicht zu § 30 Abs. 2 UStG 1973 - nur am Rande - weil nicht tragend - angesprochen ist, rechtsgrundsätzlich erstmals mit dem Urteil des BFH vom 30. Mai 1974 V R 141/73 (BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621) in bejahendem Sinn entschieden worden.
  • BFH, 15.09.1977 - V R 81/76

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach

    Bei dem durch die Ausbaumaßnahme entstandenen Schwimmbad handelt es sich insgesamt um einen unselbständigen Gebäudebestandteil, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung steht (vgl. die Entscheidungen des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).
  • BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Zu diesen körperlichen Wirtschaftsgütern zählen auch die Betriebsvorrichtungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl zuletzt BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 V R 141/73 , BFHE 112, 536 , BStBl II 1974, 621 , mit weiteren Nachweisen).
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